Steuerberater wechseln — so einfach ist es.

Der Wechsel ist unspektakulärer als sein Ruf: kein Stichtag nötig, keine Lücke, kaum eigener Aufwand. Die Übergabe organisieren die Kanzleien untereinander.

Was Sie wissen sollten

Ein Steuerberatungsmandat ist in der Regel jederzeit beendbar; laufende Arbeiten werden abgerechnet und übergeben. Der bisherige Berater ist berufsrechtlich zur geordneten Übergabe verpflichtet — Ihre Unterlagen gehören Ihnen.

Der beste Zeitpunkt ist übrigens nicht der Jahreswechsel, sondern: sobald es nicht mehr passt. Buchführung und Lohn lassen sich unterjährig sauber übernehmen; offene Abschlüsse kann wahlweise noch der Vorberater fertigstellen.

01

Anfrage & Erstgespräch

Wir prüfen Passung und Kapazität und machen ein schriftliches Angebot.

02

Vollmachten

Sie unterschreiben Empfangs- und Vertretungsvollmacht — Vorlagen kommen von uns.

03

Übergabe

Wir kontaktieren den Vorberater, übernehmen Bestände und Unterlagen, klären Offenes.

04

Start

Belegwege und Rhythmen werden eingerichtet — ab jetzt laufen Fristen bei uns.

Häufige Fragen zum Wechsel

Muss ich meinem bisherigen Steuerberater kündigen, bevor ich wechsle?

Erst den neuen Berater beauftragen, dann kündigen — so entsteht keine Lücke. Das Mandat ist in der Regel jederzeit kündbar; laufende Arbeiten werden abgerechnet und übergeben. Die Übergabe organisieren die Kanzleien untereinander.

Wie kommen meine Daten vom alten zum neuen Steuerberater?

Arbeiten beide Kanzleien mit DATEV, wandern Buchführung, Lohn- und Stammdaten über die DATEV-Bestandsübertragung — vollständig und ohne Medienbruch. Andernfalls übernehmen wir die Daten über Standard-Exportformate.

Bereit für eine Steuerberatung, die mitdenkt?

Erzählen Sie uns von Ihrem Unternehmen — wir antworten mit einem Terminvorschlag oder einer ehrlichen Absage.

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