Unternehmens- und Vermögensnachfolge.
Die beste Übergabe ist die, die vorbereitet wurde, bevor sie nötig ist: steuerlich, gesellschaftsrechtlich, familiär.
Wann dieses Thema relevant wird
Spätestens zehn Jahre vor der geplanten Übergabe — denn viele Instrumente entfalten ihre Wirkung über Fristen: die Verschonung von Betriebsvermögen (§§ 13a, 13b ErbStG), die Zehnjahresfrist bei Schenkungsfreibeträgen, Nießbrauchsgestaltungen und die vorweggenommene Erbfolge.
Wir bewerten das Unternehmen realistisch, rechnen Übertragungsvarianten durch und begleiten die Umsetzung gemeinsam mit Notariat und Rechtsberatung — auch über Generationen und, wo sinnvoll, mit einer Stiftung als Träger.
Bereit für eine Steuerberatung, die mitdenkt?
Erzählen Sie uns von Ihrem Unternehmen — wir antworten mit einem Terminvorschlag oder einer ehrlichen Absage.
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