Steuerberatung für Ärzte & Heilberufe.

Praxisgründung, Privatliquidation, Investitionen, Kooperationen: Wir begleiten Heilberufe von der Niederlassung bis zur Abgabe — mit Verständnis für den Praxisalltag.

Ihre Situation

Freiberuflichkeit schützen

Die Freiberuflichkeit (§ 18 EStG) ist bares Geld wert — und verletzlich: gewerbliche Tätigkeiten, Beteiligungen oder falsch strukturierte Kooperationen können sie gefährden. Wir halten die Grenze sichtbar.

Praxis kaufen, gründen, abgeben

Kaufpreisallokation, Abschreibung des Praxiswerts, Finanzierung und die steuerliche Begleitung des Übergabevertrags: Die großen Weichen der Praxisbiografie stellen wir gemeinsam — rechtzeitig.

Abrechnung und Umsatzsteuer

KV-Honorare, Privatliquidation und IGeL-Leistungen folgen unterschiedlichen Regeln — auch bei der Umsatzsteuer. Wir trennen sauber, damit die Befreiung des § 4 Nr. 14 UStG trägt.

Häufige Fragen aus Heilberufen

Sind meine ärztlichen Leistungen wirklich alle umsatzsteuerfrei?

Heilbehandlungen sind grundsätzlich steuerfrei (§ 4 Nr. 14 UStG) — nicht aber alles, was in der Praxis passiert: IGeL-Leistungen ohne therapeutisches Ziel, Gutachten für Dritte oder Vorträge können steuerpflichtig sein. Wir grenzen sauber ab, bevor das Finanzamt es tut.

Bis wann muss meine Steuererklärung abgegeben werden?

Mit steuerlicher Vertretung gilt regelmäßig die verlängerte Frist bis Ende Februar des übernächsten Jahres, ohne Vertretung der 31. Juli des Folgejahres. Die konkreten Termine je Jahr zeigt unser Fristen-Check.

Bereit für eine Steuerberatung, die mitdenkt?

Erzählen Sie uns von Ihrem Unternehmen — wir antworten mit einem Terminvorschlag oder einer ehrlichen Absage.

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