Jahresabschluss — termingerecht und bankfähig.

Der Abschluss ist mehr als Pflicht: Er ist Ihre Visitenkarte gegenüber Bank, Finanzamt und Käufern. Wir liefern ihn pünktlich — und erklären, was er über Ihr Unternehmen sagt.

Was enthalten ist

Jahresabschlüsse nach HGB (Bilanz, GuV, Anhang) oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung — je nach Rechtsform und Größenklasse. Dazu E-Bilanz-Übermittlung, Offenlegung bzw. Hinterlegung im Unternehmensregister und die Abstimmung mit den betrieblichen Steuererklärungen.

Auf Wunsch besprechen wir den Abschluss im Jahresgespräch: Kennzahlen, Auffälligkeiten, Steuerwirkung und die Punkte, die Sie im neuen Jahr angehen sollten. Für Bankgespräche bereiten wir die Unterlagen adressatengerecht auf.

01

Unterlagen

Sie reichen nach unserer Checkliste ein — vollständig eingereicht heißt schneller fertig.

02

Erstellung

Wir erstellen, stimmen ab und klären offene Punkte gebündelt mit Ihnen.

03

Abgabe & Gespräch

Übermittlung an Finanzamt und Register; auf Wunsch das Jahresgespräch zur Einordnung.

Häufige Fragen zum Jahresabschluss

Welche Unterlagen brauchen Sie für den Jahresabschluss?

Die vollständige Liste finden Sie in unserer Checkliste „Unterlagen für den Jahresabschluss". Kern: Bank- und Kassenabschlüsse, Inventur, neue Verträge, Darlehensstände und offene Posten zum Stichtag.

Übernehmen Sie auch die Offenlegung im Unternehmensregister?

Ja. Wir stellen fristgerecht ein und nutzen die Erleichterungen für kleine und Kleinstgesellschaften (verkürzte Bilanz, Hinterlegung statt Veröffentlichung), wo das zulässig ist.

Bereit für eine Steuerberatung, die mitdenkt?

Erzählen Sie uns von Ihrem Unternehmen — wir antworten mit einem Terminvorschlag oder einer ehrlichen Absage.

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