Checkliste: GmbH-Gründung.
Von der Beurkundung bis zur ersten Buchhaltung — vollständig und in der Reihenfolge, die Rückfragen vom Finanzamt vermeidet.
- 01
Gesellschaftsvertrag und Beurkundung
Firma, Sitz, Gegenstand, Geschäftsführung und Stammkapital (mindestens 25.000 €, davon mindestens die Hälfte einzuzahlen) — beim Notar beurkundet. Steuerliche Punkte im Vertrag vorher prüfen lassen.
- 02
Geschäftskonto eröffnen und Stammkapital einzahlen
Erst nach Einzahlung meldet der Notar zum Handelsregister an. Einzahlungsbeleg aufbewahren.
- 03
Handelsregistereintragung abwarten
Mit Eintragung entsteht die GmbH; vorher gilt die Vor-GmbH mit Haftungsrisiken — größere Verpflichtungen besser erst danach eingehen.
- 04
Transparenzregister melden
Wirtschaftlich Berechtigte eintragen — die Meldung ist Pflicht und wird bei Verstößen geahndet.
- 05
Steuerlichen Erfassungsbogen einreichen
Elektronisch über ELSTER, innerhalb eines Monats nach Gründung: Danach vergibt das Finanzamt die Steuernummer; auf Antrag folgt die USt-IdNr.
- 06
Gewerbe anmelden, Kammerzugehörigkeit klären
Gewerbeanmeldung am Sitz; IHK-Mitgliedschaft entsteht automatisch.
- 07
Geschäftsführer-Anstellungsvertrag schließen
Vergütung fremdüblich regeln — das beugt verdeckten Gewinnausschüttungen vor. Sozialversicherungsstatus prüfen lassen.
- 08
Buchführung und Belegwege einrichten
Kontenrahmen, DATEV-Zugänge, E-Rechnungs-Empfang und Rechnungsangaben nach § 14 UStG — von Anfang an sauber.
- 09
Eröffnungsbilanz erstellen
Zum Gründungsstichtag — die Basis für Buchführung und ersten Jahresabschluss.
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